Gesellschaftsrecht

Ansprechpartner

Gerhard W. Volz

Jordi Planchart Remmert

Alfonso Hernández

Neben der Gründung von Gesellschaften sind folgende Bereiche grundlegend für den rechtlichen Bestand einer Gesellschaft: Die steuerrechtliche Gestaltung des Geschäftsjahres, die Beratung der Geschäftsführungsorgane, das Führen der handelsrechtlich obligatorischen Bücher, das form- und fristgerechte Abhalten der gesetzlich vorgeschriebenen und zweckmäßigen Haupt- und Gesellschafterversammlungen sowie der Verwaltungsratssitzungen. Diese für das Bestehen der Gesellschaft entscheidenden Maßnahmen werden gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen häufig nicht durchgeführt.

Wir bieten unsere Mandanten seit Gründung der Sozietät umfassende Beratungsleistungen im Gesellschaftsrecht an. Wir sehen unsere Aufgabe darin, den Einzelunternehmer bzw. die Handelsgesellschaft soweit zu entlasten, dass diese sich voll ihrer Geschäftstätigkeit widmen können und zugleich ständig den gesellschaftsrechtlichen Anforderung entsprechen.

Unter diesen Aspekten bieten wir im Bereich des Gesellschaftsrechts folgende Dienstleistungen an:

  • Umfassende rechtliche Betreuung der Gesellschaft einschließlich der ständigen Überprüfung der Einhaltung aller rechtlichen und formellen Vorschriften (Laufzeit der verschiedenen Ämter, Erteilung und Widerruf von Vollmachten, Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Anmeldung zur Hinterlegung beim Handelsregister, Führen der gesetzlich vorgeschriebenen Bücher mit den Niederschriften der Versammlungen und Sitzungen sowie der Bücher über Aktionäre bzw. Gesellschafter, Namensaktien, Gesellschafterverträge bei Einpersonengesellschaften etc.). Hierfür bieten wir einen direkten Beratungs- und Kundenservice sowohl telefonisch als auch via Mail, an.
  • Vorlage und Abwicklung der öffentlichen Urkunden mit den gefassten Gesellschafterbeschlüssen im Handelsregister
  • Koordinierung der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses mit den externen Wirtschaftsprüfern.
  • Beratung bei Unternehmenszusammenschlüssen und -käufen (mergers and acquisitions): Der Sozietät gehören Anwälte mit einschlägiger nationaler und internationaler Berufserfahrung in diesem Bereich an. Sie beraten und unterstützen die Unternehmen bei der Vorbereitung und Bewertung der Übertragung, den Vertragsverhandlungen, der Feststellung und Minimierung rechtlicher Risiken, der Bestellung von Sicherheiten etc. Wir erarbeiten fachübergreifende Lösungen unter Einbeziehung aller betroffenen Teilgebiete (Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Umweltrecht sowie in Finanzierungsfragen).

Die Beratungstätigkeit umfasst folgende Bereiche:

    • Unternehmensbewertung
    • Führen und Unterstützen der Vertragsverhandlungen
    • Steuerrechtliche Gestaltung
    • Darstellung und Bewertung von Alternativen zur juristischen Strukturierung der Übertragung (asset deal, share deal etc.)
    • Durchführung einer due diligence (in gesellschaftsrechtlicher, vertraglicher, urheberrechtlicher, steuerrechtlicher, arbeitsrechtlicher und umweltrechtlicher Hinsicht)
    • Bewertung der rechtlichen Risiken der Transaktion
    • Bewertung der arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Transaktion
    • Vorbereitung und Verhandlung des Unternehmens- bzw. Anteilskaufvertrages
    • Rechtliche Absicherung der Transaktion
    • Beurkundung der Transaktion
    • Rechtsberatung nach Vertragsschluss

Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen zur Kapitalsanierung

  • Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten, Einlagen der Gesellschafter.

Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Sanierung von Unternehmen

  • Ausgleich von Bilanzverlusten, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung durch Verlustausgleich, direkte Einlagen der Gesellschafter.

Unternehmensnachfolgeplanung, insbesondere bei Familienunternehmen.

Errichtung von Niederlassungen, Außenstellen und Vertretungen innerhalb und außerhalb Spaniens.

Gründung Europäischer Gesellschaften:

  • Begleitung länderübergreifender Unternehmenszusammenschlüsse und Sitzverlagerungen innerhalb der Europäischen Union.

Einhaltung der Compliance-Vorschriften

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