Internationales Erbrecht

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Gerhard W. Volz

Jordi Planchart Remmert

Die Einführung des europäischen Binnenmarktes und die zunehmende Mobilität der Bürger innerhalb der Europäischen Union haben den Erwerb von in anderen Mitgliedstaaten belegenem Vermögen wesentlich vereinfacht. Hierdurch werden Vermögensmassen gebildet, die über mehrere Länder verteilt sind.

Wir beschäftigen uns aufgrund unserer europäischen Ausrichtung seit jeher insbesondere mit den praktischen Problemen, die die Vererbung von derartigen Vermögensmassen mit sich bringt.

Wir beraten zum einen den künftigen Erblasser über seine Vermögenssituation und die verschiedenen juristischen Alternativen, sein Vermögen auf die Nachfahren oder andere Personen zu übertragen. Zum anderen unterstützen wir die Erben bei der Verteilung des Nachlasses nach dem testamentarischen Willen des Erblassers bzw. bei Ermangelung eines Testaments nach den gesetzlichen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften.

Ein bedeutender Teilbereich der Vermögensnachfolgeplanung insbesondere bei internationalen Sachverhalten, ist deren steuerrechtliche Gestaltung. Deshalb erarbeiten wir für unsere Mandanten erb- und zivilrechtliche Gestaltungskonzepte stets unter Einbeziehung des nationalen und internationalen Steuerrechts zur Minimierung der Steuerlast für alle Beteiligten.

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